Donnerstag, 9. Juni 2022

 

Zertifizierungskurse für WEG-Verwalter


Wann?

Die Vorbereitungskurse starten nach den Sommerferien Mitte August (siehe Termine)

Wo?

u.a. Essen, Lünen, Bremen, Hannover, Potsdam, Rostock, Erfurt, Chemnitz, Halle-Leipzig, Dresden,...

Warum Zertifizierung?

Bei WEG-Verwalterbestellungen ab dem 1. Dezember 2022 entspricht die Bestellung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG nur ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der bestellte Verwalter zertifiziert ist. Das bedeutet, dass ein Eigentümer die Bestellung (dann wohl erfolgreich) anfechten kann, falls der Verwalter bei der Bestellung nicht zertifiziert ist.

Es handelt sich nicht um eine Berufszulassungsregelung, sodass auch nicht zertifizierte Verwalter weiterhin den Beruf ausüben dürfen.

Wer muss zertifiziert sein:

Grundsätzlich alle Verwalter. Allerdings sind gemäß § 7 ZertVerwV bestimmte Personen gleichgestellt, die sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen (z. B. Personen mit Befähigung zum Richteramt, mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, mit anerkanntem Abschluss geprüfter Immobilienfachwirt oder mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.

Gemäß § 8 ZertVerwV dürfen sich juristische Personen als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei Ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

Wie wird geprüft?

Gemäß § 3 ZertVerwV erfolgen die Prüfungen bei einer IHK. Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen (mindestens 90 Minuten) und einer mündlichen (mindestens 15 Minuten pro Prüfling, max. 5 Prüflinge) Prüfung.

 

Was wird geprüft?

Es werden 4 Themenblöcke geprüft:

I.                    Grundlagen der Immobilienwirtschaft

(u. a. Gebäudepläne, Bauzeichnungen, relevante Versicherungsarten, Umwelt- und Energiethemen, etc.)

II.                  Rechtliche Grundlagen

(u.a. WEG, allgemeines Vertragsrecht, Werkvertrag, Mietrecht, Grundstücksrecht, Zivilprozessrecht, Berufsrecht, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Energierecht, etc.)

III.                Kaufmännische Grundlagen

(u. a. Buchführung und Rechnungswesen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsrücklage, Hausgeld, Mahnwesen, etc.)

IV.                Technische Grundlagen

(u. a. Baustoffe & Baustofftechnologie, Haustechnik, erlenen von Mängeln, Verkehrssicherungspflichten, Erhaltungsplan, energetische Gebäudesanierung, Fördermittel, Gebäudedokumentation, etc.)

 

Nach Angaben der IHK gilt die Prüfung als bestanden, wenn man mehr als die Hälfte aller Fragen und zusätzlich auch in jedem der 4 Themenblöcke einzeln die Hälfte aller Fragen richtig beantwortet hat. Das bedeutet, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt, wenn man z. B. in drei Blöcken alle Fragen richtig beantwortet hat, dagegen in dem vierten Block nicht mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet hat. Das bedeutet, dass Sie in jedem der einzelnen Themenblöcke ausreichende Kenntnisse benötigen. 

Mit den Zertifizierungskursen zur Prüfungsvorbereitung werden wir die prüfungsrelevanten Themen in einem aus 2 Modulen bestehenden „Crash-Kurs“ ansprechen und auch Prüfungsfragen simulieren:

Modul R (rechtliche Grundlagen):

Grundlagen der Immobilienwirtschaft, WEG, Vertragsrecht, Schuldverhältnisse, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Grundstücks- und Grundbuchrecht Zivilprozessrecht, Berufsrecht, kaufmännische Grundlagen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Sonderumlagen, Hausgeld, Mahnwesen, etc.

Modul T (technische Grundlagen):

Gebäudepläne & Bauzeichnungen, Relevante Versicherungsarten, Umwelt- und Energierecht, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Baustoffe & Baustofftechnologie, Haustechnik, erlenen von Mängeln, Verkehrssicherungspflichten, Erhaltungsplan, energetische Gebäudesanierung, Fördermittel, Gebäudedokumentation.