Sonntag, 23. September 2018

Fortbildung - wofür und wieso?

Warum müssen sich Immobilienverwalter fortbilden? Seit wann gibt es diese Regel, das war doch früher nicht so?

Die Fortbildungsverpflichtung für Immobilienverwalter ergibt sich aus § 34 c der Gewerbeordnung. Darin ist geregelt, dass seit dem 1. August 2018 eine Erlaubnispflicht für die Aufnahme einer Tätigkeit als Immobilienverwalter besteht. Bereits tätige Immobilienverwalter mussten die Erlaubnis bis zum 1. März 2019 beantragen.

Zu den Erlaubnisvoraussetzungen gehört auch eine Weiterbildungsverpflichtung von insgesamt 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren, wobei diese Verpflichtung nicht nur den Gewerbetreibenden selbst trifft, sondern auch die in seiner Hausverwaltung tätigen Mitarbeiter.

Das heißt im Klartext, dass sich alle als Hausverwalter tätigen Personen fortbilden müssen - immerhin 20 Stunden in 3 Jahren!