Donnerstag, 9. Juni 2022

 

Präsenzseminare 

Im Jahr 2024 stehen die traditionellen Verwaltertage in (genaue Daten unter "Termine")

Oldenburg (16. +17. Januar 2024)

Rostock (8. + 9. Februar 2024)

Weimar (21. + 22. Februar 2024)

Chemnitz (27. + 28. Februar 2024)

Castrop-Rauxel (6. + 7. März 2024)

Rüsselsheim (12. + 13. März 2024)

Halle/Saale ( 20. + 21. März 2024)

Freiburg (8. + 9. Juli 2024)

Meißen (4. + 5. September 2024)

Rostock (25. + 26. September 2024)

Schönefeld (12. + 13. November 2024)

Mettmann (10. + 11. Dezember 2024)

Hannover (Herbst)

Osnabrück (Herbst)


 


an.


Zudem haben wir wieder Vorbereitungskurse zur IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter


23. und 24. Januar in Castrop-Rauxel


Folgende Seminare werden aktuell angeboten:


Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung:

Dresden (6. Februar 2024)

Schönefeld (7. Februar 2024)

Mettmann (15. Februar 2024)


Workshop Schimmel in der Wohnung:

Mettmann (25. Januar 2024)

Rostock (9. Februar 2024)

Dresden (20. Februar 2024)

Raum Berlin-Brandenburg (23. Februar 2024)




 

Zertifizierungskurse für WEG-Verwalter


Wann?

Die Vorbereitungskurse starten nach den Sommerferien Mitte August (siehe Termine)

Wo?

u.a. Essen, Lünen, Bremen, Hannover, Potsdam, Rostock, Erfurt, Chemnitz, Halle-Leipzig, Dresden,...

Warum Zertifizierung?

Bei WEG-Verwalterbestellungen ab dem 1. Dezember 2022 entspricht die Bestellung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG nur ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der bestellte Verwalter zertifiziert ist. Das bedeutet, dass ein Eigentümer die Bestellung (dann wohl erfolgreich) anfechten kann, falls der Verwalter bei der Bestellung nicht zertifiziert ist.

Es handelt sich nicht um eine Berufszulassungsregelung, sodass auch nicht zertifizierte Verwalter weiterhin den Beruf ausüben dürfen.

Wer muss zertifiziert sein:

Grundsätzlich alle Verwalter. Allerdings sind gemäß § 7 ZertVerwV bestimmte Personen gleichgestellt, die sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen (z. B. Personen mit Befähigung zum Richteramt, mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, mit anerkanntem Abschluss geprüfter Immobilienfachwirt oder mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.

Gemäß § 8 ZertVerwV dürfen sich juristische Personen als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei Ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

Wie wird geprüft?

Gemäß § 3 ZertVerwV erfolgen die Prüfungen bei einer IHK. Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen (mindestens 90 Minuten) und einer mündlichen (mindestens 15 Minuten pro Prüfling, max. 5 Prüflinge) Prüfung.

 

Was wird geprüft?

Es werden 4 Themenblöcke geprüft:

I.                    Grundlagen der Immobilienwirtschaft

(u. a. Gebäudepläne, Bauzeichnungen, relevante Versicherungsarten, Umwelt- und Energiethemen, etc.)

II.                  Rechtliche Grundlagen

(u.a. WEG, allgemeines Vertragsrecht, Werkvertrag, Mietrecht, Grundstücksrecht, Zivilprozessrecht, Berufsrecht, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Energierecht, etc.)

III.                Kaufmännische Grundlagen

(u. a. Buchführung und Rechnungswesen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsrücklage, Hausgeld, Mahnwesen, etc.)

IV.                Technische Grundlagen

(u. a. Baustoffe & Baustofftechnologie, Haustechnik, erlenen von Mängeln, Verkehrssicherungspflichten, Erhaltungsplan, energetische Gebäudesanierung, Fördermittel, Gebäudedokumentation, etc.)

 

Nach Angaben der IHK gilt die Prüfung als bestanden, wenn man mehr als die Hälfte aller Fragen und zusätzlich auch in jedem der 4 Themenblöcke einzeln die Hälfte aller Fragen richtig beantwortet hat. Das bedeutet, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt, wenn man z. B. in drei Blöcken alle Fragen richtig beantwortet hat, dagegen in dem vierten Block nicht mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet hat. Das bedeutet, dass Sie in jedem der einzelnen Themenblöcke ausreichende Kenntnisse benötigen. 

Mit den Zertifizierungskursen zur Prüfungsvorbereitung werden wir die prüfungsrelevanten Themen in einem aus 2 Modulen bestehenden „Crash-Kurs“ ansprechen und auch Prüfungsfragen simulieren:

Modul R (rechtliche Grundlagen):

Grundlagen der Immobilienwirtschaft, WEG, Vertragsrecht, Schuldverhältnisse, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Grundstücks- und Grundbuchrecht Zivilprozessrecht, Berufsrecht, kaufmännische Grundlagen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Sonderumlagen, Hausgeld, Mahnwesen, etc.

Modul T (technische Grundlagen):

Gebäudepläne & Bauzeichnungen, Relevante Versicherungsarten, Umwelt- und Energierecht, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Baustoffe & Baustofftechnologie, Haustechnik, erlenen von Mängeln, Verkehrssicherungspflichten, Erhaltungsplan, energetische Gebäudesanierung, Fördermittel, Gebäudedokumentation.

Sonntag, 23. September 2018

Fortbildung - wofür und wieso?

Warum müssen sich Immobilienverwalter fortbilden? Seit wann gibt es diese Regel, das war doch früher nicht so?

Die Fortbildungsverpflichtung für Immobilienverwalter ergibt sich aus § 34 c der Gewerbeordnung. Darin ist geregelt, dass seit dem 1. August 2018 eine Erlaubnispflicht für die Aufnahme einer Tätigkeit als Immobilienverwalter besteht. Bereits tätige Immobilienverwalter mussten die Erlaubnis bis zum 1. März 2019 beantragen.

Zu den Erlaubnisvoraussetzungen gehört auch eine Weiterbildungsverpflichtung von insgesamt 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren, wobei diese Verpflichtung nicht nur den Gewerbetreibenden selbst trifft, sondern auch die in seiner Hausverwaltung tätigen Mitarbeiter.

Das heißt im Klartext, dass sich alle als Hausverwalter tätigen Personen fortbilden müssen - immerhin 20 Stunden in 3 Jahren!